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Nochmal: Zulassung

Verfasst: 09 Apr 2008, 17:18
von shane
Hi. Ich möchte einen Westfield se mit X-Flow Motor von 1992 aus England mitbringen. Bekomm ich den zugelassen? Hab natürlich schon die Suchfunktion benutzt werd aber nicht richtig schlau. Herzlichen Dank für eure Antworten! Gruß-Shane

Nochmal: Zulassung

Verfasst: 18 Apr 2008, 19:31
von Logic
bis 1992 brauchste keinen kat (ist aber glaub ich auch abhängig vom monat)......rückfahrscheinwerfer und nebleschlußleuchte sind bei dem baujahr notwendig.

lärmtechnisch sinds 82db fahrgeräusch...uk-importierte x-flows haben immer über 90db....da besteht eventuell dann handlungsbedarf....das problem hab ich zur zeit auch...

Nochmal: Zulassung

Verfasst: 19 Apr 2008, 19:00
von harmit
.rückfahrscheinwerfer und nebleschlußleuchte sind bei dem baujahr notwendig.
Sind? Hab ich nich.. aber Bj 87...

Nochmal: Zulassung

Verfasst: 19 Apr 2008, 19:38
von SpaceAce
Hat deiner überhaupt Rückwärtsgang ?? Den hast doch bestimmt raus wegen dem schweren Zahnrad oder ??

Nochmal: Zulassung

Verfasst: 20 Apr 2008, 20:34
von Logic
harmit...bitte lese doch mal die postings. du hast nen 87er..und die frage ging um nen 92er..ergo: anderes baujahr..andere bestimmungen!!!

...oder ein paar pullen zuviel intus gehabt???

Nochmal: Zulassung

Verfasst: 20 Apr 2008, 21:51
von harmit
ne, hatte ich nich, aber die Frage die ich mir stelle ist ob ich dem Tüv da einen hebel liefer wieder rum zu zicken.. Die suchen hier permanent was.. ;-(

Den Scheiß ins Auto schmeißen ist ja ne lachnummer - Kabel für R Gang Funzel liegt schon und Nebelschluss - wenns denn sein muss...

Deswegen - Ab WANN?

Nochmal: Zulassung

Verfasst: 20 Apr 2008, 21:53
von harmit
Ok - ich hab mal gegoogelt.. Rückfahrscheinwerfer ab 1.1.87 - nebel ab 1990.

Also : :-7

Muss ich wohl mal nachrüsten.. so ein scheiß - muss in den Diffusor passen...

Nochmal: Zulassung

Verfasst: 21 Apr 2008, 20:51
von Logic
Die Bedingungen für Rückfahrscheinwerfer sind im § 52a der StVZO zu finden. So darf beispielsweise der Abstand von Fahrbahn zur Unterkante des Rückfahrscheinwerfers nicht geringer als 250 mm sein. Weiterhin darf die Oberkante nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Eine Pflicht für das Vorhandensein mindestens eines Rückfahrscheinwerfers bei PKW besteht seit 1. Januar 1987


In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Nebelschlussleuchten müssen entweder paarweise symmetrisch, oder einzeln, in der Fahrzeugmitte oder links davon, angebracht werden.


Wird nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, ist dieselbe an der linken Seite des Fahrzeugs zu montieren, und zwar so, dass der Höhenabstand von der Fahrbahn nicht mehr als 80 cm beträgt und der Abstand von der linken Bremsleuchte 10cm nicht unterschreitet; immer bezogen auf den inneren bzw. unteren Rand der wirksamen Flächen

Eine Kontrolllampe mit gelbem Licht im Armaturenbrett ist vorgeschrieben.


so...und nun frohes basteln!!!