Umweltfahrverbot

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Devinre
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Hallo,

ab 01.01. startet in Karlsruhe das Umweltfahrverbot. Ich bin in der Situation, daß ich innerhalb der Fahrverbotszone wohne (und den Seven parke) und mein Caterham natürlich keine Plakette bekommen hat, die mich vom Umweltfahrverbot ausschliesst. Das Auto hat keinen KAT und ist 1992 erstzugelassen.
Ab Montag werde ich mal die "Ämtertour" starten und schauen, ob ich irgendeine Möglichkeit habe doch noch einen Plakette zu bekommen.

Hat jemand Erfahrungen in solch einer Situation gesammelt und somit Tipps für mich?

Gruß
Ingo


JürgenR

Scheiß drauf. Man muß nicht jeden Schwachsinn mit machen.


Joixx

Also bei uns ist es so:

1. Kat nachbauen = würde ich bei deinem Bj. nicht machen
2. Ausnahmegenehmigung beantragen ist für ein Jahr kostet glaub ich ~ 100 €
3. Nichtmehr Schwarz-Rot-Grün wählen sondern GELB :-4 ne Spaß bei Sete ist wirklich nicht so toll.
4. Ich hoffe des Gesetz wird wieder verabschiedet ähnlich wie das Rauchergesetz.

Es gibt das schon Analysen das das sehr sehr wenig ausmacht und deshalb die organisation und der schilderwald die BRD viel zu viel kostet anstatt es bringt.


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Devinre
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KAT nachrüsten kommt für mich nicht in Frage. Ich brauche ja nicht nur den KAT, sondern auch das ganze Gelumps drumherum. Das wird mir zu teuer und gefällt mir an dem Auto auch nicht.

Was brauche ich denn für solch eine Ausnahmegenehmigung? Wenn man auf den Seiten der Stadt und der Ämter schaut, dann findet man unter den gerechfertigten Begründungen für eine Ausnahmegenehmigung nur das Übliche. Behinderung, Härtefall, karitativer Zirkus oder die städtischen Organisationen. Oldtimer wäre noch einen Möglichkeit, allerdings passt da mein Baujahr nicht.

Hoffentlich wird die ganze Sache wieder gelockert, denn so wie ich die Karlsruher Ordnungshüter kenne, werden die mich mit Sicherheit im Januar bei der ersten Schleichfahrt aus der Stadt hinaus oder hinein anhalten.


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suicide jockey
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Da macht Euch mal keine große Hoffnung, daß der Scheiß wieder abgeschafft wird. ;-(

In der Bananenrepublik Deutschland zeigen wir doch vorbildlich, wo es langgeht, während die gesamte restliche Welt es anders macht und sich über die Deutschen kaputtlacht.

Die Ausnahmegenehmigungen sind eine weitere Möglichkeit, den doofen Deutschen das Geld aus der Tasche zu ziehen und meines Wissens nur einmalig ein Jahr gültig.

Hast Du mal die Alternative überlegt, einen Stellplatz außerhalb der tollen Zone zu organisieren ?

Drücke Dir trotz allem die Daumen ...


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Devinre
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Der Stellplatz außerhalb wäre die letzte Alternative. Allerdings kann ich ohne Plakette von der Gewohnheit den Seven zumindest im Sommer als Alltagsfahrzeug zu nutzen, Abstand nehmen.


trafficdelta

Also Ausnahmegenehmigung kannst Du im Grunde vergessen, dass heisst ja gerade so, weil das Verbot damit, in der Regel, nicht umgangen werden soll. Es gibt hierzu auch erste Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, die die Nichtgenehmigung, nahezu einhellig betsätigten. Es waren wohl alles als Härtefälle vorgetragene Sachverhalte denen die Gerichte nicht folgten.
Hier einmal einige Details der Berliner Regelungen, dürfte ja ähnlich sein.

Das vom Berliner Senat beschlossene Fahrverbot in der Umweltzone ist im Berliner Handwerk auf heftige Kritik gestoßen. Inzwischen liegt ein zwi-schen den Senatsverwaltungen abgestimmter Leitfaden für Ausnahmege-nehmigungen vor, der künftig regeln soll, wie betroffene Betriebe eine Aus-nahmegenehmigung erhalten können. Dabei sind für den Wirtschaftsver-kehr Ausnahmen vom Fahrverbot für drei Gruppen vorgesehen:

1. Sonderfahrzeuge
Hierunter fallen Fahrzeuge, die eine Geschäftsidee verkörpern (z.B. Lon-dontaxi), Spezialfahrzeuge mit geringen Fahrleistungen und hohem An-schaffungskosten (z.B. Schwerlasttransporte und Zugmaschinen von Schaustellern) sowie Fahrzeuge mit festen Auf- und/oder Einbauten (z.B. Verkaufsfahrzeuge).
Bei fehlenden Nachrüstmöglichkeiten können für diese Fahrzeuge Aus-nahmegenehmigungen von 18 Monaten bis zu drei Jahren beantragt wer-den.

2. Fahrzeugparks
Diese Regelung ist in den meisten Fällen erst ab sechs Fahrzeugen prakti-kabel. Faustregel: Für zwei Fahrzeuge mit grüner Plakette darf ein älteres Fahrzeug für maximal 18 Monate weitergenutzt werden, falls Nachrüstmög-lichkeiten fehlen.

3. Härtefälle
Hier sind eine Bescheinigung über die fehlende Nachrüstmöglichkeit, eine Bescheinigung darüber, dass die Neuanschaffung eines Fahrzeuges zur Existenzgefährdung führt sowie (für Betriebe, deren Sitz sich nicht inner-halb der Umweltzone befindet) eine glaubhafte Darlegung, dass das Fahr-zeug tatsächlich in der Umweltzone benötigt wird, zu erbringen.

Das bedeutet, dass rund 11.500 handwerkliche Lkw-Besitzer aus Berlin bis zum 1. Januar 2008 eine Kfz-Werkstatt aufsuchen müssen, um sich die fehlende Nachrüstmöglichkeit ihres Fahrzeugs bescheinigen zu lassen. Danach beantragt der Betrieb bei seinem Steuerberater eine glaubhafte Darlegung darüber, durch die Neuanschaffung eines Fahrzeuges in der Existenz gefährdet zu sein. Schließlich muss der Betrieb in einer dritten Bescheinigung glaubhaft machen, dass das Fahrzeug tatsächlich in der Umweltzone benötigt wird. Bei Betrieben, deren Standort innerhalb der Umweltzone liegt, ist diese Bescheinigung zunächst entbehrlich. Die Aus-nahmegenehmigung soll für 18 Monate zwischen ca. 330 Euro (Pkw) und 610 Euro (schwere Lkw) kosten.


Joixx

also in meinen augen ist das so ein witz . . . aber naja frank hat das ja schon richtig geschrieben :-m


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suicide jockey
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Hi trafficdelta,
danke für die umfangreiche Antwort.

Bei sowas reicht mir der :-7 nicht mehr aus.

Wir, die TOLLEN DEUTSCHEN, machen es mal wieder besonders gründlich ... Der erhobene Zeigefinger wird stolz in der Welt herumgetragen, während wir alle wieder die Zeche für diesen unfassbaren Schwachsinn zahlen dürfen.

Joixx hat es geschrieben: Wählt diese Spacken nicht mehr. Klar ist eine Wahl in Deutschland mittlerweile sowieso nur noch die Entscheidung zwischen Pest und Cholera, aber mich wundert immer, daß bei jeder Wahl wieder Parteien gewählt werden, die JEDEN Bezug zur Realität verloren haben ...

Fazit für Ingo dürfte sein, daß er wirklich einen Stellplatz außerhalb dem idiotischen Bezirk anmieten wird. Dann wird er ein weiteres Fahrzeug benutzen, um etliche Kilometer zu seinem Fahrzeug zurückzulegen. Nach der Ausfahrt wird er selbiges dann wieder benutzen, um nach Hause zurückzukehren. TOLLE WURST, hervorragende Umweltbilanz :=(

Mir kann KEIN Politiker mit diesem Umweltwahn mehr erklären, daß es dabei nicht ausschließlich darum geht, die Leute abzuzocken. ;-( Und mir persönlich wird keiner mit idiotischen Umweltzonen und Spritpreisen jenseits der 3 Euro den Seven madig machen. Ich scheiß drauf ... Habe fertig !

Fassungslose Grüße ;-(


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trafficdelta

Naja, so völlig Hoffnugslos ist die Lage nicht, es benötigt noch ein wenig Zeit. Tatsache ist, dass in der Berliner Umweltzone eine Verminderung der Feinstaubbelastung, so gut wie nicht nachweisbar ist, was nach Angabe der überprüfenden Stellen daran liegt, dass nach wie vor, Feinstaub von ausserhalb der Zone in diese hereingetragen wird. Wenn eine Maßnahme aber den Zweck nicht erfüllen kann, für den sie ursprünglich eingerichtet wurde, dann sind Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit angezeigt. Hier darf man sich aber nichts vormachen, auf der Grundlage ein Gesetz anzugreifen ist langwierig und teuer, es müsste anhand von Gutachten der Nachweis der Unverhältnismäßigkeit der Regelung erbracht werden. Im Prinzip können derartiges nur große Verbände wie ADAC und co. leisten.
Was immer geht ist, den Aufkleber von nem anderen Fahrzeug beschaffen usw. mir sind einige Leute bekannt die in B seit Januar stressfrei so herumfahren.


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