Einstufung Abgasnorm Schadstoffklasse rechtliches

Board für allgemeine Fragen und Mitteilungen in direktem Zusammenhang mit unseren Fahrzeugen (Seven, Lotus und Speedster) und deren Betrieb
Tom76

Hallo @all,

da liegt zB. ein Rahmen mit Fahrgestellnummer und Typenschild Bj 95 seit Jahren im Keller, war nie und nirgends zugelassen. Jetzt ist der Wagen endlich fertiggestellt und soll nun am Straßenverkehr teilnehmen... (Papiere gibt es keine)

Gilt nun das Baujahr des Rahmens oder der Tag der ersten Zulassung für die Einstufung der Schadstoffklasse?

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm

Genug gegoogelt, jetzt frag ich hier bevor ich erst die Leute vom Amt wild mache.

Schöne Grüße,

und macht mal besser Wetter, denn Samstag fahr ich Fury im hohen Norden... :-)
Zwar nur "Probefahrt" aber immerhin!!! Ob ich kaufen werde? Hat Starrachse, leider!
:-4


Benutzeravatar
suicide jockey
7-IG Mitglied
Beiträge: 11628
Registriert: 20 Mai 2005, 10:16
Fahrzeug: ->2015: T&J Hornet 2,0 / 2009-> Lotus 7 S2, 1964 / Daily: 2016->Toyota GT86

Hallo Tom,
da hab ich Dich wohl aufgestachelt mit dem Rahmen und Neuaufbau ...

Ein Rahmen ist, auch mit einem Blankobrief, nicht zugelassen, deshalb gilt hier alles, was momentan Vorschrift ist.

Ein Rahmen, der in einem Fahrzeug schon einmal zugelassen war und mit Brief in Deinen Besitz kommt, hatte ja bereits ein Erstzulassungsdatum. Baust Du darauf eine neue Karosserie auf, gilt dafür alles an Vorschriften, was damals geltend war (EZ). Bei diesen Dingen muß man nur aufpassen, einige TÜV-ler sehen das anders und wollen überzeugt werden. Bei unseren Käfern haben wir immer drauf geachtet, daß ein Karosserietausch eingetragen wurde, kein RAHMENtausch. Schwierig wurde das nur, wenn einer "panschen" wollte und eine 64er Karosserie auf eine 69erBodengruppe setzen wollte, dann gab es wieder Schwierigkeiten mit den veralteten Türschlösern, etc.

Auch hier: VORHER mit dem Tüv reden oder das Ganze als Restauration tarnen. Aber das wird schwer, bei Deinen Plänen ...


Grüße aus Soest, Frank Schur (spam-bin1(ät)web.de)
Негайна зупинка геноциду в Україні
Немедленное прекращение геноцида в Украине
My cars are family members accidently living in my garage ...
Meine Fahrzeug-Infodateien
Benutzeravatar
Werner Maurer
Administrator
Beiträge: 3762
Registriert: 12 Jul 2001, 12:36
Fahrzeug: Lotus Seven / Baujahr 1970, Lotus TC / 105 PS - Lotus Elise S / Baujahr 2012
Kontaktdaten:

Hallo Tom,

wenn das Fahrzeug noch nie zugelassen war, gelten die aktuellen Abgasnormen, bzw. die aktuellen Gesetze. Das können z.B. auch Gurtverankerungspunkte o.ä. sein.

Dafür ist es dann ein Neufahrzeug.

Grüße

Werner


Tom76

Danke für die klare Aussage,

Nehmen wir also mal an,
ein Autohersteller nimmt das letzte Auto einer Serie für das eigene Werksmuseum direkt vom Band.
Dh wenn der Museumsdirektor nun auf die Idee kommt das Fahrzeug zB bj 95 zuzulassen hat er schlechte Karten...

Oder mein Fall:
Könnte ein Auto mit Zuassung TÜV Euro2 etc kaufen.
Hat leider hinten keine Einzelradaufhängung. Es könnte ja einen nagelneuen Rahmen (wegen live axle Chassis) bekommen. Das wäre dann sicher kein Problem.

Doch nun? Der alte Rahmen mit Bj 95 und ohne seinen vorherigen Brief...
der kommt dann in die Tonne! Keine Chance ihn weiter wie vorher zu benutzen es sei denn der entsprechene Motor hat Euro4.

Wie gesagt, Danke, auch wenn`s wehtut...
:-)


Hermann

ein Autohersteller nimmt das letzte Auto einer Serie für das eigene Werksmuseum direkt vom Band.
Dh wenn der Museumsdirektor nun auf die Idee kommt das Fahrzeug zB bj 95 zuzulassen hat er schlechte Karten...
Habe die Sache nicht so interessiert verfolgt: Das Problem hat BMW doch mit dem 2002 der aus Ersatzteilen zusammengebaut wurde ...


Michael

jau, siehe Motor-Klassik?!


Tom76

ja, neulich in der Kneipe:

ha ha, mein Nachbar ist vielleicht blöd! Erst kauft er sich 95 einen Porsche, fällt zig mal durch die Führerscheinprüfung, lässt den Wagen jahrelang stehn, fährt nur manchmal im Garten herum....und neulich hat er inseriert:
Gebrauchtwagen Porsche mit 50km Laufleistung Bj 95....
Hat sich nur einer gemeldet, ein Schrotthändler der ihn ausschlachten möchte...

Nur ein Witz?!?!

Die Sonne scheint!!! Danke, wird ein tolles WE!!!
:-)
- Editiert von Tom76 am 24.05.2006, 19:49 -


harmit

Mal davon abgesehen das ich den Witz mit dem Porsche nicht verstanden habe - wenn ich nun einen zugelassenen 7 nehme und mir da (aus Unfallgründen - warum auch immer) einen neuen Rahmen einbaue (oder den Seven drum herum - je nachdem wie man es sieht), dann ist's doch keine Neuzulassung ? Es ist doch ne Unfallreparatur oder ne Restauration ? bei den alten Engländern (Morgan, Triumpf etc.) ist das doch Gang und Gebe..

Ein Bekannter macht genau das grade wegen Unfall und deswegen die Frage...(im alten Threat)

ciao

Dirk


Benutzeravatar
suicide jockey
7-IG Mitglied
Beiträge: 11628
Registriert: 20 Mai 2005, 10:16
Fahrzeug: ->2015: T&J Hornet 2,0 / 2009-> Lotus 7 S2, 1964 / Daily: 2016->Toyota GT86

Hallo Dirk,
beim Rahmentausch liegt wohl ein Problem für viele TÜVler. Die betrachten offenbar den Rahmen als ein nicht tauschbares Teil, was ja hier eigentlich nicht vorliegt. Da, wo die FG-Nr. eingeschlagen ist, ist es wohl heilig ...
Wir haben einen (Käfer-) Rahmen nur unter größeren Diskussionen getauscht bekommen, da mußte auf Wunsch des Sachverständigen die alte Rahmennummer lesbar durchkreuzt und die FG-Nr. der Karosserie (für die noch ein Brief existierte, der behalten werden sollte) darüber neu eingeschlagen werden. Der SV hat damals auch durchblicken lassen, daß er gewisse Ermessensspielräume habe, allerdings üblicherweise die Vorschriften des Tauschrahmens zur Anwendung kämen. Wie Werner oben schon schrieb, können das auch mal Gurtbefestigungen etc. sein, das kann also einen ganzen Wust an Änderungen nach sich ziehen.
Wer genauere Gründe dafür kennt, möge es mal posten, wir haben das seinerzeit nicht mehr weiter diskutiert, da der nette Mensch uns im Endeffekt doch alles wunschgemäß eingetragen hat und sich ja auch absichern muß.
Im Zweifel VORHER mit dem SV vom TÜV reden, statt hinterher ein dummes Gesicht zu ziehen :-O
Ein noch nie zugelassener Rahmen kann in unserem Fall sicherlich als ganz normales Ersatzteil gelten, so daß es eigentlich möglich sein müßte. Hier liegt ja allerdings eine FG.-Nr. und lediglich keine erfolgte EZ in Deutschland vor. Woraus ich nicht ganz schlau werde, ist, ob es jemals einen Brief mit einer EZ gegeben hat. Dann wäre ja nur der Briefverlust zu bewältigen (hat der Hund gefressen, o.ä.) und die Vollabnahme fällig, oder ??


Grüße aus Soest, Frank Schur (spam-bin1(ät)web.de)
Негайна зупинка геноциду в Україні
Немедленное прекращение геноцида в Украине
My cars are family members accidently living in my garage ...
Meine Fahrzeug-Infodateien
harmit

Na ja - mal sehen - er hat den Rahmen eh schon bestellt - aber als ich den Preis hörte (und heute von Westfield bestätigt bekommen habe)
blitzte bei mir der gedanke auf das auch zu machen statt die Steinschläge und den Kantenrost zu bekämpfen - auseinandernehmen werde ich die Kiste eh sowieso - von daher ist die "Mehrarbeit" nicht so wild wenn man ganz tauscht - Ok - Motor Getriebe und Hinterachse müßte dann
auch umgebaut werden.. Elektrik muss (will) ich eh komplett neu machen - das ist ne echte Uk Elektrik - wilde Strippen wo man hinschaut und von Isolierung will ich lieber garnicht reden..

so what - mal abwarten wie es Ihm ergeht..

ciao

Dirk


Antworten