@ adam: Nee es ging nach dem Test schon wieder nicht ...
Also letzter Versuch:
Ist der Termin für die Kündigung bei jeder Versicherung zum Ende November?
Ich bin z.Z. bei der Oldie Car C. und finde dazu nichts in meinen Unterlagen?
**Wichtig**-Neue Versicherung für unsere Fahrzeuge
- Werner Maurer
- Administrator
- Beiträge: 3762
- Registriert: 12 Jul 2001, 12:36
- Fahrzeug: Lotus Seven / Baujahr 1970, Lotus TC / 105 PS - Lotus Elise S / Baujahr 2012
- Kontaktdaten:
Fast jeder Vertrag läuft vom 1.1. bis 31.12. des Jahres. Daher ist der letzte Kündigungstermin am 30.11.
Das sollte aber in Deinem Vertrag stehen. Du kannst auch schauen was auf Deiner letzten Rechnung steht.
Grüße
Werner
Das sollte aber in Deinem Vertrag stehen. Du kannst auch schauen was auf Deiner letzten Rechnung steht.
Grüße
Werner
... ist das jedem klar hier, daß mit der Versicherung kein Versicherungsschutz besteht auf der Rennstrecke?
Der Passus steht explizit in den AGBs,
Markus
Der Passus steht explizit in den AGBs,
Markus
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Stand 01. Juli 2005
d) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug zu
behördlichen nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen
Übungsfahrten verwendet wird;
b) für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es
auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen
Übungsfahrten entstehen; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
gilt dies nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen
oder den dazugehörigen Übungsfahrten;
ist jetzt alles klar(?)
Beste Grüße
Ingo:-)
- Editiert von Sonoma am 18.11.2005, 10:28 -
Stand 01. Juli 2005
d) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug zu
behördlichen nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen
Übungsfahrten verwendet wird;
b) für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es
auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen
Übungsfahrten entstehen; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
gilt dies nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen
oder den dazugehörigen Übungsfahrten;
ist jetzt alles klar(?)
Beste Grüße
Ingo:-)
- Editiert von Sonoma am 18.11.2005, 10:28 -
- Maxime
- 7-IG Mitglied
- Beiträge: 6679
- Registriert: 20 Jun 2001, 21:00
- Fahrzeug: HKT GTS, Audi 1,8T
- Kontaktdaten:
Na also, Fahrsicherheitstrainings und freie Fahrten, die ja nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dienen sind also versichert.
Ich kann nur warnen sich darauf zu verlassen.
Fragt direkt nach und laßt es Euch schriflich geben. Die Antwort meiner Versicherung war eindeutig -> NEIN
Thomas
Fragt direkt nach und laßt es Euch schriflich geben. Die Antwort meiner Versicherung war eindeutig -> NEIN
Thomas