Eintragung Sicherheitsgurte

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Gerald
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Hallo liebe Seven Gemeinde

Ich habe bzgl. der Eintragung von Sicherheitsgurten eine Frage

Verbaut sind bei mir die Caterham 4-Punkt Gurte

In den Papieren ist eingetragen

NACHW.D.ETWA-WIRK.GEM§22A(3) NR.2 STVZO F.SICHERH.-GURTE


Bezieht sich die Eintragung auf die verbauten 4-Punkt Gurte oder wie ist das zu „lesen“

Gruß Gerald


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Dobbie
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Hi,

nach meiner Auslegung bedeutet das, dass grundsätzlich alle Bauteile eine Bauartgenehmigung brauchen (Absatz 1). Gemäß Absatz 2 müssen sie zum Nachweis ein Prüfzeichen tragen. Absatz 3 sagt dann, dass 1 und 2 nicht gelten für Bauteile, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung, also dem deutschen Straßenverkehr, gebracht wurden, oder an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung gebaut wurden, aber diese Bauteile ohne Genehmigung und Prüfzeichen eine Wirkung aufweisen, die den Bauteilen entsprechen, die eine Genehmigung und ein Prüfzeichen besitzen und als solche erkennbar sind. Überspitzt gesagt, wäre ein Spanngurt, den man um sich und den Sitz zurrt, wohl nicht mehr als Sicherheitsgurt erkennbar und würde den Ansprüchen nicht genügen.

Für Deinen Fall bedeutet das, dass Du vermutlich kein Prüfzeichen an Deinen Gurten finden wirst, oder wie ich ein FIA-Prüfzeichen haben ohne CE-Kennzeichnung (ich habe diesen Eintrag allerdings nicht :roll: ). Aber mit diesem Eintrag bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.

Grüße vom Dobbie


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Gerald
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Servus Dobbie,

Hast Du Rechtswissenschaften studiert?

Vielen herzlichen Dank für Deine umfassende, präzise Auskunft.

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Gruß Gerald


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Dobbie
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:lol: Das nicht, aber beruflich habe ich tatsächlich gelernt Gesetze zu interpretieren und die StV(Z)O gehörte zum großen Teil dazu ;).
Das ist allerdings auch keine Rechtsberatung, sondern nur meine Lesart der Paragraphen. Letztlich sind Gesetze immer Auslegungssache, oft weiß man nicht, was die Leute im Detail gemeint haben, als sie die Texte verfasst haben und Gesetze ändern sich auch mit der Zeit durch Gerichtsurteile. Solltest Du also Probleme mit der Rennleitung oder den technischen Kommissaren haben, kannst Du nur selbst auf diese Interpretation hinweisen, was aber nicht heißt, dass es am Ende bestand hat. Aber ich bin mir schon ziemlich sicher mit meiner Interpretation.
Und wenn Du nicht gerade zum beliebigen TÜV an der Ecke fährst, wirst Du wahrscheinlich nie Probleme wegen des Gurtes bekommen, mit diesem Eintrag ohnehin nicht. Aber auch ohne hat es an meinem Seven niemanden interessiert. Ich habe 4-Fach Willans FIA-Gurte drin mit Drehverschluss, den ich selbst in signalgelb lackiert und mit einem Aufkleber "Drehen / Turn" versehen habe. Ich denke, ich würde den Eintrag in meinen Fahrzeugschein ebenso bekommen aufgrund des besprochenen Paragraphen, auch wenn ich den noch nicht kannte.


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suicide jockey
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Dobbie, was Du oben geschrieben hast, trifft es doch perfekt! "In-Etwa-Wirkung" bescheinigt, dass auch Bauteile ohne, oder mit ausländischen Prüfzeichen zugelassen werden können. Stellt euch nur mal vor, man würde Käfer-Blink-, Schluß- und Bremsleuchten an einen 1935er Lagonda bänzeln müssen, nur damit ein Prüfzeichen drauf ist :shock:
Genau solche Fälle oder extreme Kosten für Gutachten, oder Nachfertigungen will man mit "In-Etwa-Wirkung" vermeiden.

Gewisse Teile können allerdings nicht mit In-Etwa-Wirkung eingetragen werden, dazu gehören u.a. Frontscheinwerfer und Frontscheiben ...


Grüße aus Soest, Frank Schur (spam-bin1(ät)web.de)
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Gerald
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Nochmals vielen Dank

für die Rückmeldungen.

Ich möchte an meinem Caterham eben alles legal eingetragen haben, soweit es geht.
Und auch verstehen was da schon alles eingetragen ist.

Also ich sage nochmal herzliches Dankeschön

Gruss aus Neutraubling
Gerald


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