...mein TÜVer des Vertrauens meinte, bei Bj 2005 dürfte ich vorne keine Motorradblinker dran haben...nur was für zweispurige Fahrzeuge..also müssen die weg...
Was habt Ihr so verbaut? Abgeblich gehen ja die Kellermann Bullet 1000 ?
Ich möcht auf jeden Fall keine Blinker auf dem Kotflügel...!
Gruaß
Roman
welche Blinker vorne?
- jabsspeed
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Ich habe an meinem Seven vorne Kellermann Blinker, hat noch nie jemand interessiert.
An Deiner Stelle würde ich den TÜVler bzw. Prüfstelle wechseln.
An Deiner Stelle würde ich den TÜVler bzw. Prüfstelle wechseln.
das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren......
- Haiopai1982
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Da musst du einfach mal schauen, welche "Moppedblinker" dir gefallen, und dann die E-Nummern kontrollieren.
Die meisten neueren Moppedblinker sind bereits für mehrspurige Fahrzeuge geprüfte, sonst dürften die ja auch nicht an z.B. Quads gebaut werden.
Aber ich würde auch den TÜV wechseln!
Und wegen den zusätzlichen Blinkern am Kotflügel.
Ab welchem Baujahr sind weitere seitliche Blinker nochmal vorgeschrieben?
Die meisten neueren Moppedblinker sind bereits für mehrspurige Fahrzeuge geprüfte, sonst dürften die ja auch nicht an z.B. Quads gebaut werden.
Aber ich würde auch den TÜV wechseln!
Und wegen den zusätzlichen Blinkern am Kotflügel.
Ab welchem Baujahr sind weitere seitliche Blinker nochmal vorgeschrieben?
Nicht dran fummeln wenn et lüppt!
Grüße aus dem Norden, Bernd
PN fähig!
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-
- 7-IG Mitglied
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edit:
So sieht es wohl aus:
"1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein"
=> Es würden also sogar zwei Seitenblinker reichen, vorne und hinten muss zumindest beim S3 Caterham nicht sein. Würde ich aber auf keinen Fall so machen!
=> keine Seitenblinker erforderlich....
Ich meine mich aber noch zusätzlich an einen Passus zu erinnern, der irgendwas wegen Sichtbarkeit der vorderen Blinker von der Seite einschränkt...
Da die Blinker beim Caterham von der Seite gesehen vom Rad verdeckt werden, würde das dann zutreffen.
Ich finde dazu aber nichts.....
Grüße
Jürgen
So sieht es wohl aus:
"1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein"
=> Es würden also sogar zwei Seitenblinker reichen, vorne und hinten muss zumindest beim S3 Caterham nicht sein. Würde ich aber auf keinen Fall so machen!
=> keine Seitenblinker erforderlich....
Ich meine mich aber noch zusätzlich an einen Passus zu erinnern, der irgendwas wegen Sichtbarkeit der vorderen Blinker von der Seite einschränkt...
Da die Blinker beim Caterham von der Seite gesehen vom Rad verdeckt werden, würde das dann zutreffen.
Ich finde dazu aber nichts.....
Grüße
Jürgen
Zuletzt geändert von filterspezialist am 31 Jan 2020, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
- suicide jockey
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Die sind immer dann vorgeschrieben, wenn die vorderen und hinteren Blinker nicht nach den Fahrzeugseiten abstrahlen, so dass ein von der Seite auf das Auto blickender Verkehrsteilnehmer den Abbiegewunsch (oder das Warnblinken) nicht erkennen kann.
Grüße aus Soest, Frank Schur (spam-bin1(ät)web.de)
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wo steht das?
- Moon
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Ich hab noch welche an den Aussenspiegeln...Haiopai1982 hat geschrieben: ↑31 Jan 2020, 05:43 Ab welchem Baujahr sind weitere seitliche Blinker nochmal vorgeschrieben?
- suicide jockey
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Moin Jürgen, in der StVZO:
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
Grüße aus Soest, Frank Schur (spam-bin1(ät)web.de)
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Danke